Heizkosten nach Abrechnungsmethode 2025: reales Öl × gewichteter Ø-Ölpreis, 70 % nach kWh-Zählern / 30 % nach Wohnfläche; der Wintergarten (H_WG) zählt zum EG. Liegt für einen Zeitraum kein Ölverbrauch vor, ist der Wert eine Schätzung. Firma hat keinen Wärmezähler (0 €).